AUPOS GLAS Modul “vollautomatische Leistungserklärung”
Mit der Bauproduktenverordnung, die seit dem 01.07.2013 Gültigkeit hat, wurde durch die EU der Vertrieb und das Inverkehrbringen von Flachglasprodukten neu geregelt. Die bisher gültige Konformitätserklärung wurde durch die neue Leistungserklärung ersetzt. Die Leistungserklärung ist Grundlage für die CE-Kennzeichnung.
Mit dem neuen Softwaremodul AUPOS GLAS Leistungserklärung können Leistungserklärungen nun vollautomatisch erstellt werden. Alle relevanten Daten werden von AUPOS GLAS verarbeitet und die Leistungserklärungen dann im Hintergrund erstellt, um die laufenden Prozesse nicht zu beeinflussen. Hierfür kooperiert CSG beispielsweise eng mit der Firma Sommer Informatik.
AUPOS GLAS arbeitet dabei hocheffizient: wird beispielsweise innerhalb eines Auftrags ein identischer Scheibenaufbau erkannt, so wird für diese Position keine neue Leistungserklärung erstellt, sondern die bereits bestehende zugeordnet. Zudem kann bereits vorab je Kunde definiert werden, ob die Leistungserklärungen ausgedruckt, gefaxt oder per E-Mail versendet werden sollen. Diese Einstellungen können natürlich bei jedem Auftrag auf Wunsch geändert werden.
Selbstverständlich lassen sich die Leistungserklärungen über AUPOS GLAS in verschiedenen Sprachen erstellen und drucken.
Über das AUPOS-DMS Dokumentenmanagement System kann jeder Druck der Leistungserklärungen automatisch revisionssicher archiviert werden.