CeBIT 2011: Online unterzeichnen mit dem neuen Personalausweis

sap-logoGute Aussichten für Gewerbetreibende – Seit der Einführung des neuen Personalausweises am 1. November 2010 ist es möglich, eine sogenannte Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) nachträglich auf den Ausweis zu laden. Mit der QES können digitale Dokumente rechtsverbindlich unterzeichnet werden. Auf der CeBIT 2011 zeigen das Land Hessen, die Bundesdruckerei und SAP erstmals, wie eine Qualifizierte Elektronische Signatur innerhalb weniger Minuten auf den neuen Personalausweis übertragen und genutzt werden könnte.

Bisher dauert der Antragsprozess für eine digitale Signatur im Schnitt fünf bis zehn Arbeitstage. Die Daten des Anwenders müssen dabei erst digital und nach einem persönlichen Identifikationsvorgang per Post bei einem akkreditierten sogenannten Trustcenter eingehen. Erst dann dürfen sie bearbeitet werden.

Mit dem neuen Personalausweis lässt sich dieser Prozess deutlich verkürzen, wie die auf der CeBIT vorgestellte Lösung zeigt. Um innerhalb von Minuten eine QES beantragen und nutzen zu können, muss sich der Anwender online mit seinem neuen Personalausweis authentifizieren. Die Daten gehen verschlüsselt direkt an ein Trustcenter, wie beispielsweise das der Bundesdruckerei unter dem Namen „D-TRUST“. Dort wird umgehend ein Zertifikat erstellt und dieses über eine angepasste Version der „AusweisApp“ zurück auf den Personalausweis gespielt.

Cebit-2011In der Online-Antragstellung des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen kann die QES dazu genutzt werden, Dokumente und Formulare mit Schriftformerfordernis  rechtsverbindlich zu signieren. Mit Unterstützung des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen, der bei den Regierungspräsidien in Kassel, Gießen und Darmstadt angesiedelt ist, können Gewerbetreibende ihre Anträge online abwickeln.

Die Online-Antragstellung wurde bereits im Jahr 2009 vom Land Hessen entwickelt. Seit Ende 2009 ist die Online-Plattform in Betrieb und wird von vielen Gewerbetreibenden genutzt, um behördliche Verfahren, die für die Aufnahme oder Änderung eines Gewerbes notwendig sind, online abzuwickeln.

Die medienbruchfreie Abwicklung der Anträge wird bisher von gesetzlichen Schriftformerfordernissen unterbrochen, die eine persönliche, handschriftliche Unterschrift verlangen. Besitzt der Antragsteller keine digitale Signatur, muss er die Unterlagen ausdrucken, unterschreiben und per Post an den Einheitlichen Ansprechpartner übersenden. Dort werden die Unterlagen in das elektronische Verfahren eingefügt und die Bescheide bei den zuständigen Stellen (Landkreise, Städte, Kammern, etc.) eingeholt.

Neben dem hohen Aufwand ist dieser Prozess anfällig für Fehler, die die Bearbeitungszeit für einen Gewerbeantrag deutlich verlängern können. Im Rahmen des vorgestellten Prototyps wird auf der CeBIT 2011 gezeigt, wie der Gewerbetreibende nun seine Online-Anträge mit einem Zertifikat auf seinem neuen Personalausweis medienbruchfrei signieren kann. Somit kann der Antragsteller seine Verfahren durchgängig elektronisch abwickeln.

Ziel des neuen Services ist eine Beschleunigung und höhere Flexibilität der behördlichen Verfahren.

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