Gelangensbestätigung im TimeLine ERP umgesetzt
Ab dem 01.01.2014 wird die Gelangensbestätigung laut Bundesministerium für Finanzen zur Pflicht.
Alle Unternehmer, die am grenzüberschreitenden Warenverkehr in die Europäische Union teilnehmen, haben dann die Pflicht zu belegen, dass Ihre Ware ins übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt ist.
Erfolgt der Nachweis nicht, kann das Finanzamt unter Umständen die Steuerfreiheit aussetzen,die derzeit für Exporte aus Deutschland in die EU gilt. Die Lieferung wäre dann umsatzsteuerpflichtig.
Mit Einführung der Gelangensbestätigung soll der Nachweis erleichtert werden und der Umsatzsteuermißbrauch durch Karussellgeschäfte verhindert werden.
TimeLine hat sich auf die möglichen Konsequenzen der Gesetzesänderung vorbereitet und für die TimeLine ERP Anwender mit dem Modul GBS (Gelangensbestätigung) eine Möglichkeit geschaffen, den Nachweis und Überwachung des Prozesses zu erleichtern.
Das Modul GBS (Gelangensbestätigung) ist mit folgenden Funktionen ausgestattet:
- Anzeige der anzumahnenden GBS
- Formular Mahnung
- Wiedervorlage
- Eintragen des Einganges mit Eingangsdatum
- Bereitstellung eines Formulars als Folgebeleg zum Lieferschein
- Optik wie EU Muster “Gelangensbestätigung” werden automatisch ausgefüllt:
- Name und Anschrift des Abnehmers der innergemeinschaftlichen Lieferung
- Menge und Bezeichnung (Artikel) der Lieferung
- Mitgliedsstaat und Ort, wohin der Liefergegenstand gelangt is
- Druck der Gelangensbestätigung manuell vom Lieferschein aus
- Sammelbestätigungsformular und Funktionalität.
Das Modul GBS (Gelangensbestätigung) kostet 600,-Euro netto (zzgl. Installation/Einrichtung und Schulung).