Sonderregelung für Betriebe in Flutregionen

HS - Hamburger Software GmbH & Co. KGSoftware von HS rechnet SV-Beitragserstattung bei Kurzarbeit ab.

Betriebe, die derzeit unter hochwasserbedingten Arbeitsausfällen zu leiden haben, können für ihre Beschäftigten und Auszubildenden Kurzarbeitergeld beantragen. Darüber hinaus werden unmittelbar betroffene Unternehmen auf Antrag für längstens drei Monate komplett von den Beiträgen zur Sozialversicherung (SV) entlastet. Das hat das Bundeskabinett mit sofortiger Wirkung beschlossen.

Nehmen die Betriebe die Sonderregelung in Anspruch, müssen sie ihre Lohnabrechnung anpassen. Anwender der Lohnsoftware von HS – Hamburger Software haben die benötigten Funktionen im Zuge einer Programmwartung bereits in diesen Tagen erhalten, meldet der Hersteller. Neben Kurzarbeitergeld können die Kunden mit den Lohnanwendungen HS Personalwesen und HS Personalabrechnung nun auch die pauschalierte Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen abrechnen.

„Wer Flutschäden erlitten hat, kann gewiss keine zusätzlichen Probleme administrativer Art gebrauchen“, sagt Entwicklungsleiter Michael J. Neffe. „Wir freuen uns daher, unseren betroffenen Kunden im Bereich Lohnabrechnung sehr schnell eine komfortable Lösung zur Verfügung stellen zu können.“

Nähere Informationen zum Kurzarbeitergeld und zur Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen sind auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de) erhältlich.

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