IAS gibt Tipps zum SEPA-konformen Arbeiten mit ERP-Software
SEPA wird zum 01.08.2014 verpflichtend
Das neue, einheitliche Euro-Zahlungsverfahren gemäß SEPA wird ab 1. August Pflicht. Bis dahin müssen Unternehmen ihren Zahlungsverkehr umstellen und Systeme aktualisieren. Mit einer Zusammenstellung von Tipps und Handlungsempfehlungen unterstützt die Industrial Application Software GmbH Unternehmen, die kurz vor dem endgültigen Stichtag ihre SEPA-Anpassungen noch nicht abgeschlossen haben.
Zum 01.08.2014 wird für die Unternehmen die endgültige Umstellung ihres Zahlungsverkehrs auf SEPA (Single Euro Payments Area) verpflichtend. Da die ursprünglich für Geschäftskunden im Euro-Raum gesetzte Frist zum 01.02.2014 nicht mehr zu halten war, gewährte die EU-Kommission Anfang 2014 den Beteiligten einen sechsmonatigen Aufschub. Innerhalb dieses Zeitraums dürfen Unternehmen – nach Vereinbarung mit ihren Banken – ihre alten Zahlungsverfahren noch beibehalten, müssen ihre Zahlungsprozesse jedoch bis spätestens 01.08.2014 vollständig SEPA-konform gestaltet haben. Deshalb empfiehlt die Industrial Application Software GmbH (IAS) – der Anbieter des ERP-Systems caniasERP – die Umstellung von Zahlungsformaten und Systemen zeitnah abzuschließen. Die IAS hat die neuen SEPA- Anforderungen in ihrer Software realisiert und gibt Unternehmen Tipps und Handlungsempfehlungen:
- In 10 Schritten zu SEPA
- SEPA-Stolpersteine und wie man sie überwindet
Das kostenlose Dokument kann unter http://www.caniaserp.de/cms/sepa.pdf bezogen werden.
Das ist neu: SEPA-Standards und -Verfahren
Die neuen einheitlichen Zahlungsinstrumente sind die SEPA-Überweisung und die SEPA-Lastschrift. Sie ermöglichen es Unternehmen, ihre Verbindlichkeiten reibungslos zu begleichen, respektive ihre Forderungen unmittelbar von in- und ausländischen Konten einzuziehen. Um die Bankgeschäfte zu harmonisieren, wurden neue Standards geschaffen: Die bekanntesten dürften die internationale Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) sowie die internationale Bankleitzahl BIC (Bank Identifier Code) sein. Die Abschaffung des BIC im SEPA-Raum ist jedoch bereits beschlossene Sache, da die darin enthaltene Kennung der Bankfiliale bereits in der IBAN enthalten ist. Für das Lastschriftverfahren wurden zusätzlich die Mandatsreferenz (eindeutiges Kennzeichen, das ein SEPA-Lastschriftmandat beim Zahlungsempfänger identifiziert) und die Gläubigeridentifikationsnummer eingeführt. Des Weiteren dient ein innovatives XML-Dateiformat der Vereinheitlichung von Bankensoftware und deren Anbindung an ERP-Systeme.
ERP-Software caniasERP auf SEPA umgestellt
Im Finanzbuchhaltungsmodul von caniasERP werden Zahlungsbuchungen für die Eingangs- und Ausgangsrechnungen erzeugt und Zahlungsdateien generiert, die in die Bankensoftware einge-lesen werden. Im Rahmen der Ablösung von bestehenden Zahlungsverfahren durch SEPA hat die IAS beispielsweise folgende Anpassungen an die neuen Vorschriften vorgenommen:
- Die Bankverbindungsdaten der IAS sowie des gesamten Kundenstamms wurden ge-pflegt: SWIFT-Code (BIC), IBAN, Mandatsreferenz und die eigene Gläubigeridentifika-tionsnummer.
- Um Überweisungen gemäß dem CCT-Format sowie Basis- (CDD) und Firmenlastschrif-ten (CDB) ausführen zu können, wurden zusätzliche Eigenschaften hinzuprogrammiert.
- Ein neuer Funktionsbereich wurde eingeführt, um in den Stammdaten bestehende Bankverbindungen (mit Bankleitzahl und Kontonummer) auf die künftigen Pflichtfelder SWIFT-Code und IBAN zu konvertieren.
- Die implementierte Ausdruckoption erlaubt die Kommunikation der SEPA-Umstellung an Kunden und Lieferanten. Damit können sie ebenso aufgerufen werden, sich an der Bereinigung und Vervollständigung von Bankdaten zu beteiligen.
Der ERP-Anbieter hat bereits zahlreiche Kunden bei ihren SEPA-Projekten unterstützt: Die Um-setzung von neuen Anforderungen innerhalb der jeweiligen Kundensysteme wurde systema-tisch durchgeführt und die Benutzer in der Anwendung und den neuen SEPA-Funktionalitäten geschult.