ERP-Handbuch zur Gelangensbestätigung
Von admin On 26 November 2013 In Tectura AG
„Gelangensbestätigung“ – Nachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen.
Zum 01. Oktober 2013 ändern sich in Deutschland die Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen. Um steuerfrei liefern zu können, muss der Verkäufer zukünftig die erfolgreiche Zustellung der Waren beim Kunden im anderen EU-Mitgliedstaat nachweisen. Gemäß §17a der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) muss sich dieser Nachweis eindeutig und leicht nachprüfbar aus den Belegen ergeben.
Der neue Regelnachweis dafür ist die Gelangensbestätigung. Mit der Gelangensbestätigung bestätigt der Abnehmer, dass die Ware ins übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt ist. In Versendungsfällen sind alternative Nachweise erlaubt.
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