Informationen zum Status der E-Bilanz in Microsoft Dynamics
Ab dem Jahr 2014 sind alle buchführungspflichtigen Unternehmer verpflichtet, ihre Bilanz elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Es ist notwendig, dass Sie schnellstmöglich Kontakt mit Ihrem Steuerberater aufnehmen, falls dies noch nicht durch Ihren Steuerberater selbst erfolgt ist. Der Kontenplan muss hinsichtlich der Anforderung des Kontenmappings auf die einzelnen Positionen der Taxonomie neustrukturiert werden.Weiterhin ist mit dem Steuerberater zu besprechen, in welcher Form die Neustrukturierung abgegeben wird (HGB mit Überleitungsbilanz auf Steuerecht oder nur Steuerbilanz). In diesen Fragen darf die YAVEON AG keine Beratungsleistung anbieten.
Taxonomie und Sachkonten
Es ist möglich, einer Position der Taxonomie mehrere Sachkonten oder einer Position der Taxonomie ein Sachkonto zuzuordnen. Der Splitt eines Sachkontos auf mehrere Positionen der Taxonomien ist nicht vorgesehen. Daher ist es notwendig, diesen Splitt bereits im Sachkontenplan abzubilden. Im Moment gibt es für manche Bereiche in der Taxonomie noch „Auffangpositionen“, in welchen Sachkonten zugeordnet werden können, für die keine entsprechende Taxonomiepositionen existieren oder der Wert aufgeteilt werden müsste.
Diese werden sich im Laufe der Jahre aber verringern oder ganz abgeschafft, so dass eine eindeutige Zuordnung von Anfang an gewährleistet wird. Die erste verbindliche Meldung der E-Bilanz erfolgt über das Geschäftsjahr 2013, für die die Anmeldung bis zum 31.05.2014 abgegeben werden muss (Für Rumpfgeschäftsjahre kann dies abweichen!). Für das laufende Geschäftsjahr ist die E-Bilanz noch optional, es ist aber anzuraten diese Testphase zu nutzen.
Hierdurch können Sie Erfahrungen hinsichtlich Anforderung und Einrichtung für die Pflichtphase sammeln. Microsoft Dynamics kann bereits die Bilanz, GuV-Werte sowie die manuell hinterlegten Firmendaten ausgeben. Schwieriger wird dies beispielsweise bei der Abbildung des Anlagenspiegels in der Taxonomie. Alternativ kann es sein, wenn Ihr Steuerberater den Jahresabschluss erstellt, die Übermittlung der Daten aus DATEV erfolgt. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater und setzten Sie sich mit Ihrem zuständigen Vertriebsmitarbeiter in Verbindung. Wir stehen Ihnen bei offenen Fragen gerne zur Verfügung.